Ist ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger eine gute Idee? Sollen wir es illegal machen, einen Nachrichtenartikel zusammen mit einem kurzen Anreißer zu teilen, ohne zuvor eine Lizenz dafür erworben zu haben? Der Rechtsausschuss des Europaparlaments beauftragte eine Studie, um das herauszufinden.
Die Antwort fiel glasklar aus. Aber wer die heutige Präsentation des Ergebnisses im Rechtsausschuss des Europaparlaments verfolgte, bekam ein wesentlich unklareres Bild der Lage.
So gut wie einhellige Kritik
Bei der Sichtung der einschlägigen akademischen Literatur fand die Studie „so gut wie einhellige Kritik“ am Vorschlag für ein neues Leistungsschutzrecht.
Das deckt sich mit dem offenen Brief, den 43 Forscher*innen und Rechtsgelehrte von 8 der führenden Immaterialgüterrecht-Lehrstühle in Europa Anfang des Jahres unterzeichnet haben. Darin stellen sie „unabhängigen wissenschaftlichen Konsens“ fest, dass der Gesetzesvorschlag „so nicht umgesetzt werden darf“. Zum gleichen Ergebnis kam die Analyse von Bernt Hugenholtz, Professor für Geistiges Eigentumsrecht, der im Mai zusammenfasste: „alle akademischen Analysen zeigen einhellig in die gleiche Richtung“, nämlich dass ein Leistungsschutzrecht „an fast allen vorstellbaren Kriterien guter Rechtsetzung scheitere“. Zu beachten: Das waren alles keine Einzelmeinungen, sondern Zusammenfassungen des Stands der gesamten wissenschaftlichen Debatte von unabhängigen Wissenschaftler*innen.
Ebenso bemerkenswert: Kein einziger Herausgeber oder Verleger, der sich zu einem Interview für die Studie bereiterklärte, wollte das Leistungsschutzrecht verteidigen.
…ausser bei handverlesenen Gutachtern
Am heutigen Workshop im Europaparlament nahmen vier Sprecher teil: Die beiden Autoren der Studie sowie ebenso viele Akademiker, die ihren Befunden völlig widersprachen.
Einer von ihnen, Professor Thomas Höppner, schreibt in seiner wissenschaftlichen Bewertung des Gesetzesvorschlags für eine Leistungsschutzrecht, es sei „alternativlos, um eine freie Presse zu gewährleisten“.
Diese erstaunlich weitreichende Schlussfolgerung wird die Verlegerlobby freuen. Schon länger lautet der Slogan ihrer Kampagne für das Leistungsschutzrecht nämlich: „Eine Notwendigkeit für die Nachhaltigkeit einer freien und pluralistischen Presselandschaft“. Während andere Slogans von Lobbykampagnen zuweilen zu Übertreibungen neigen, um Aufmerksamkeit zu erregen, ist hier endlich mal einer vollständig wissenschaftlich untermauert!
Neben derartiger Forschungstätigkeit vertritt Herr Höppner übrigens als Anwalt die Verlegervereinigung BDZV bei ihrer laufenden Klage gegen einen amerikanischen Internetriesen, auf den das neue Schutzrecht ganz wesentlich abzielt (allerdings in einer anderen Angelegenheit). Wie klein die Welt doch ist!
Der Europaabgeordnete Axel Voss (EVP), der dafür zuständig ist, die Urheberrechtsreform durchs Parlament zu bringen, erklärte letzte Woche auf einer Konferenz, er „kenne keine Alternative zum Leistungsschutzrecht zur Finanzierung und Sicherung der freien Medien“. Davon völlig abgesehen begrüßt er die Einladung von Herrn Höppner. Es sei schließlich notwendig, „beide Seiten anzuhören“ und einen „ausgewogenen Blick“ zu haben.
Die einen sagen dies, die anderen das ¯\_(ツ)_/¯
Natürlich ist es in Ordnung, zu einer wissenschaftlichen Debatte auch Referent*innen einzuladen, die vom Mainstream-Konsens abweichende Standpunkte vertreten. Das sorgt für eine interessante Debatte und hilft, die Argumente zu stählern. Das war auch der Grund, warum meine akademischen Mitorganisatorinnen Herrn Höppner als einen mehrerer Diskussionsteilnehmer zu einer Debatte zum Thema einluden, die ich unlängst im Parlament veranstaltete.
Es ist aber etwas ganz anderes, zunächst eine neutrale Studie in Auftrag zu geben, die ergebnisoffene wissenschaftliche Interviews führt und den Konsens der akademischen Literatur zusammenfassen soll – dann aber, nachdem man die Ergebnisse gesehen hat, bei der Präsentation dieser Studie plötzlich Mindermeinungen ebenso viel Raum einzuräumen, um ihr zu widersprechen. So erzielt man kein ausgewogenes Bild.
Das kann nur dazu dienen, den Blick zu trüben und Anlass dazu zu geben, die wissenschaftlichen Ansichten als widersprüchlich und uneindeutig darzustellen zu können, obwohl sie es nicht sind.
Es ist in etwa so, als würde man eine Studie zum Klimawandel in Auftrag geben und dann zur Präsentation des erdrückenden Ergebnisses Wissenschaftler*innen mit abweichender Meinung einladen, die nebenbei auch als Anwälte für die Ölindustrie arbeiten – um am Ende zu behaupten, das Thema sei umstritten.
Ich habe interne Dokumente des Parlaments durchgesehen, um herauszufinden, warum die Studie dem Ausschuss nicht früher vorgelegt wurde, wenn sie doch Ende September bereits fertiggestellt wurde. Ich fand heraus, dass die Parlamentsverwaltung verschiedene unabhängige akademische Expert*innen in Betracht gezogen hat, sich dann aber gegen ihre Einladung entschieden hat, weil diese Wissenschaftler*innen sich nicht für das Leistungsschutzrecht ausgesprochen hätten. Die Verwaltung brauchte zwei volle Monate, um Diskutanten ausfindig zu machen, die die Meinung vertreten, dass es doch eine gute Idee sei, Geld für Nachrichtenschnipsel zu verlangen.
Politik-basierte fakten
Hier zeigt sich einmal wieder, mit welchem unerschütterlichen politischen Willen einige in Brüssel dahinter sind, die gesetzgeberischen Wünsche der großen Verlagshäuser zu erfüllen – egal was daraus für katastrophale Nebenwirkungen erwachsen für die Freiheit, im Internet Informationen zu teilen, für kleine unabhängige Verlage sowie für innovative Startup-Unternehmen.
Wissenschaftliche Tatsachen kommen dagegen nicht an. Letztendlich kann nur eines diese Pläne noch aufhalten: Öffentlicher Druck von den Menschen in Europa, um die Politik zum Umdenken zu bringen.
Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.