In den letzten Monaten habe ich wiederholt gewarnt: Das europaweite Leistungsschutzrecht, das langsam aber stetig seinen Weg durch den Gesetzgebungsprozess der EU nimmt, würde die Linkfreiheit im Internet einschränken.

Die Europäische Kommission und die Verlegerlobby haben der „Save The Link“-Kampagne Übertreibung vorgeworfen: Links seien gar nicht in Gefahr, beteuerten sie.

Doch jüngste Äußerungen von denen, die für das Leistungsschutzrecht eintreten, beweisen das Gegenteil.

Das Internet kaputtmachen

Gestern meldete sich eine neue Lobby zu Wort – und offenbar waren sie nicht eingeweiht in das bisherige Konzept, die Absichten schönzureden. In einem Le Monde erschien, fordern große Nachrichtenagenturen wie die deutsche DPA und die französische AFP, dass das Leistungsschutzrecht auch für ihre Produkte gelten müsse. Bei der Beschreibung dessen, wogegen die Politik einschreiten müsse, nehmen sie kein Blatt vor den Mund:

Sie bieten Internetnutzern die Werke anderer an, nämlich der Nachrichtenmedien, indem sie völlig frei Hyperlinks zu ihren Artikeln veröffentlichen. […] Dafür müssen Lösungen gefunden werden. […] Wir fordern unsere Regierungen, das Europäische Parlament und die Kommission dazu auf, diese Richtlinie voranzutreiben.“

Sie wollen mit dem Gesetz das Internet kaputt- machen.
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Da haben wir es schwarz auf weiß: Sie rechnen damit und beabsichtigen, dass dieses Gesetz die Kernfunktionalität des World Wide Web kaputtmacht. Sie wollen es illegal machen, ohne Erlaubnis auf ihre Artikel zu verweisen. Sie wollen für einfache Links auf ihre Inhalte Geld kassieren.

Im Brief beklagen sie Links von zwei bestimmten Quellen: von Facebook-Nutzer*innen und von Google-Diensten. Aber das geplante Gesetz diskriminiert nicht: Alle Links auf Nachrichteninhalte im Internet wären auf die selbe katastrophale Art und Weise betroffen.

Innovation ausschalten

PDr. Höppner, ein Professor für Wirtschafts- und IT-Recht und der Anwalt deutscher Verleger in einem Fall gegen Facebook and Google, war bei einer Anhörung im Europäischen Parlament letzte Woche ähnlich offen:

[Das Leistungsschutzrecht] ist ein Verbotsrecht. Es ist ein Recht, das sicherstellt, dass nicht überall Plattformen aus dem Boden schießen, die publizierte Inhalte ausnutzen und daraus ihr Geschäft machen. Das primäre Ziel ist, diese ausbeuterischen Unternehmen zu verhindern – sie schlicht und einfach nicht zu haben.
(Videomitschnitt )

Das deckt das andere Ziel auf, das die Verlagskonzerne mit dem Leistungsschutzrecht zu erreichen hoffen: Innovativen Mitbewerb im Nachrichtensektor auszuschalten. Sie wollen Startups nicht einmal die Chance geben, ihr Link-Erpressungsgeld zu zahlen – sondern sie vernichten.

Die Konfliktlinie verläuft hier nicht zwischen dem Journalismus und den Onlineplattformen, wie das die Lobbyisten gerne darstellen – sondern zwischen einigen wenigen Großkonzernen und dem Rest der Welt Nachrichtenaggregatoren und soziale Netzwerke erlauben es kleineren, unabhängigen und spezialisierten Nachrichtenquellen, den großen Verlagen auf Augenhöhe Konkurrenz zu machen. Diese Anbieter erreichen ihre Leser vorrangig durch Links von Social Media und Suchmaschinen, statt durch direkte Aufrufe ihrer Startseiten.

Daher machen innovative Verleger und Startup-Unternehmen gegen das Leistungsschutzrecht mobil und warnen: Statt die Medienvielfalt zu sichern, wie behauptet wird, würde das genaue Gegenteil erzielt: Mehr Marktkonzentration im Medienbereich.

Wir dürfen das nicht geschehen lassen

Links genehmigungspflichtig zu machen und moderne Informationsquellen zu unterdrücken: Das EU-Leistungsschutzrecht ist nichts weniger als ein Angriff auf das offene, dezentrale Internet – im Zusammenspiel mit dem im selben Gesetz vorgesehenen Plan, Onlineplattformen zur Installation von Zensurinfrastruktur (sogenannten „Uploadfiltern“) zu zwingen.

Es ist ein Angriff auf das offene Internet
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Es stimmt, dass die Nachrichtenindustrie mit Problemen konfrontiert ist. Wir müssen zweifellos neue Wege fördern, wie kompromissloser und gründlicher Journalismus finanziert werden kann – wir brauchen ihn mehr denn je. Aber Grundfunktionen des Internets zu beschneiden und Innovation auszuschalten kann nicht die Lösung sein – vor allem, da diese Maßnahmen in der Praxis nach hinten losgehen und dem Qualitätsjournalismus schaden würden. Nicht auszudenken, wenn für die Verbreitung von seriösen Nachrichten eine „Linksteuer“ anfällt oder sie gar verboten ist, während das für „fake news“ nicht gilt.

Es gibt eine Alternative

Das Europaparlament und der Rat werden bald eine Entscheidung treffen – zwischen diesem Gesetz und einer vernünftigen Alternative. Die sogenannte „Vermutungsregel“ würde es Verlegern erleichtern, bestehende Urheberrechte durchsetzen, aber Links nicht behindern.

Die Vermutungsregel erfüllt genau das, was die EU-Kommission immer als Absicht des Gesetzes ausgab. Jetzt, wo kein Zweifel mehr daran besteht, dass die Verlagskonzernlobby mit viel weiterreichenden Folgen rechnet, muss die Kommission die Karten auf den Tisch legen: Treibt sie weiterhin das Leistungsschutzrecht voran, ist klar, dass auch sie es auf die Hyperlinks abgesehen hat. Andernfalls muss sie die Vermutungsregel unterstüzen.

Die entscheidende Abstimmung kommt im Rechtsausschuss des Parlaments auf uns zu (Zeitplan siehe hier). In diesem Ausschuss unterstützen die konservative EVP, der Sprecher der liberalen ALDE-Fraktion sowie einige Sozialdemokrat*innen, vorrangig jene aus Frankreich, das Leistungsschutzrecht. Der CDU-Abgeordnete Axel Voss hat die Zügel in der Hand. Im Rat machen die Regierungen von Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal Druck für das Leistungsschutzrecht.

Ein Aufschrei aus der Öffentlichkeit kann diese Politiker noch umstimmen. Bei SaveTheLink gibt es Tool, um deine EU-Abgeordneten anzurufen – und diesen Artikel zu verbreiten ist und bleibt frei.


Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

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