Der europäische Gerichtshof hat heute den Blankoscheck für den Transfer personenbezogener Daten zu US-Unternehmen für ungültig erklärt. Das ist ein überfälliger Schritt hin zu mehr Datenschutz: Ob Daten ausreichend geschützt sind und ein Transfer daher zulässig ist, muss nun wieder im Einzelfall bestimmt werden. Im Fall von Facebook wird die irische Datenschutzbehörde jetzt diese Einschätzung treffen. Es ist davon auszugehen, dass solche Evaluierungen nach heutiger Rechtslage in vielen Fällen negativ ausgehen werden.

Datenschutz und der Über-wachungs-staat sind unvereinbar. Tweet this!

Fakt ist: Datenschutz und der Überwachungsstaat sind unvereinbar. Dass die Politik angesichts dieses Widerspruchs untätig blieb, müssen nun die Anbieter von IT-Dienstleistungen ausbaden. Deren Dilemma ist nur aufzulösen, wenn sie von Verpflichtungen zur anlasslosen Speicherung und Herausgabe persönlicher Daten befreit werden.

Spätestens seit den Snowden-Enthüllungen ist unbestreitbar, dass das „Safe Harbor“-System den ausreichenden Schutz personenbezogener Daten nicht gewährleisten kann. Dass es einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bedurfte, um Safe Harbor auszusetzen, ist ein Armutszeugnis für die Europäische Kommission. Sie hätte längst von sich aus aktiv werden müssen, wie von den Europäischen Piraten bereits seit Juni 2013 und vom Europäischen Parlament seit März 2014 gefordert.

Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichtshofs, dass das System schon grundsätzlich gegen Grundrechte verstieß:

  1. Gesetze, die Behörden generellen Zugriff auf elektronische Kommunikationsdaten gewähren, sind mit dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre prinzipiell unvereinbar
  2. Regelungen, die Betroffenen nicht die Beschreitung eines Rechtswegs erlauben, um etwa die Löschung der eigenen Daten zu erzwingen, missachten das Recht auf wirksamen Rechtsschutz

Die heutige Entscheidung greift erneut die verdachtslose Überwachung grundsätzlich als grundrechtswidrig an. Bereits im letzten Jahr hatte der Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, da sie im Konflikt mit der Grundrechtecharta stand. Dennoch sind anlasslose Datenspeicherungen zu diversen Zwecken auch innerhalb der EU nach wie vor Realität.

Es ist also nicht damit getan, höhere Standards für den internationalen Datenaustausch anzulegen. Wir brauchen internationale Abkommen, die den Schutz der Grundrechte überall gewährleisten und Massenüberwachung abrüsten. Die EU ist dabei aber nur glaubhaft, wenn sie mit gutem Beispiel vorangeht und auch in ihren Mitgliedstaaten die Nachrichtendienste in die Schranken weist und die Menschen in der EU effektiv vor staatlicher Überwachung schützt.

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

Ein Kommentar

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    Peter Lierhaus

    Wie schon geschrieben, es ist ein Armutszeugnis, dass immer erst der EuGH bemüht werden muss, wenn es um den Schutz der Bürger geht.
    Wenn natürlich Leute wie Günther Oettinger, der mit seinen Äußerungen deutlich macht, dass er sein Thema nicht versteht, zum Kommissar gemacht werden, dann kann das auch nur so ausgehen.
    Es ist ein Hoffungsschimmer, wenn es Berichterstatter wenigstens ein paar Berichterstatter wie Sie gibt. Sie haben Durchblick, und gezeigt, dass Sie sich das nötige Wissen für Ihr Thema (Urheberrecht) aneignen können.
    Vielen Dank dafür.