Heute haben sich die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Helga Trüpel, eine meiner Fraktionskolleginnen im Europaparlament, auf dem Blog grün digital zu meinen Reformvorschlägen für das europäische Urheberrecht geäußert. Während die Grünen die grundsätzliche Richtung der Reform begrüßen, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und unnötige Hürden für die Nutzung von Wissen und Kultur abzubauen, hat Helga Trüpel auch einige Änderungsanträge zu meinem Bericht eingereicht.

Der Teufel steckt hier wie immer im Detail. Viele der Änderungsanträge enthalten sinnvolle oder akzeptable Ergänzungen, aber 5 der 19 vorgebrachten Änderungsanträge halte ich für hoch problematisch. Hier möchte ich erklären, warum ich diese nicht unterstütze:

Schweigen über Geoblocking

In meinem Bericht weise ich darauf hin, dass fast alle der tausenden Nutzer*innen, die im letzten Jahr auf die Konsultation der Europäischen Kommission zum Urheberrecht geantwortet haben, Probleme damit berichtet haben, auf Onlinedienste wie zum Beispiel Musik- und Videostreaming in anderen EU-Staaten zuzugreifen. „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“ trägt täglich zur Frustration von Menschen bei, die auf Inhalte zugreifen wollen, für die sie bereit sind in Form von Steuern oder Abonemments zu bezahlen.

Mein Bericht Änderungsantrag Helga Trüpel
Das Europäische Parlament stellt mit Besorgnis fest, dass die überwiegende Mehrheit der Endnutzer, die an der Konsultation teilgenommen haben, über Probleme beim Versuch berichten, Zugang zu Online-Diensten über die Grenzen von Mitgliedstaaten hinweg zu erlangen, insbesondere dann, wenn technische Schutzmaßnahmen genutzt werden, um territoriale Beschränkungen durchzusetzen; Das Europäische Parlament fordert auf zu prüfen, inwieweit Probleme beim Versuch, Zugang zu Online-Diensten über die Grenzen von Mitgliedstaaten hinweg zu erlangen für die Endnutzer relevant sind, insbesondere wenn technische Schutzmaßnahmen genutzt werden, um territoriale Beschränkungen durchzusetzen;

Ob Netzsperren auf Basis des Aufenthaltsorts der Nutzer*innen für diese relevant sind, hat die Kommission schon längst geprüft, nämlich in Form der öffentlichen Konsultation im letzten Jahr, an der rund 5000 Endnutzer*innen teilgenommen haben – die Beteiligung war eine der höchsten, die eine Konsultation je erfahren hat. Die Antwort von fast allen der Tausenden Nutzer*innen war „ja, Geoblocking ist ein Problem“. Die Ergebnisse der Konsultation nicht als Referenz zu benutzen bedeutet, die Informationen zu ignorieren, die wir von Kommission und Bevölkerung bereits erhalten haben. Warum dieser Fakt aus dem Bericht gestrichen werden soll, ist mir schleierhaft. Die Annahme dieses Änderungsantrags würde nur dazu führen, dass die Menschen, die sich an der Konsultation beteiligt haben, frustriert werden, weil ihnen vermittelt wird, dass das Europäische Parlament ihre Anliegen nicht zur Kenntnis nimmt.

Damit Beteiligungsmöglichkeiten wie öffentliche Konsultationen nicht zur Farce werden, ist es wichtig, dass ihre Ergebnisse auch Konsequenzen haben.

Abgabe für Onlineplattformen

Helga Trüpel beantragt, meinem Bericht den folgenden Absatz hinzuzufügen:

Mein Bericht Änderungsantrag Helga Trüpel
Das Europäische Parlament fordert daher die Kommission auf die Einführung einer Abgabe zu prüfen, die von Verwertungsgesellschaften ausschließlich geltend gemacht werden kann, und die für Vervielfältigungen und das öffentliche Zugänglichmachen zu kommerziellen Zwecken von fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalten greift, die von Diensteanbietern im Sinne von Art. 14 E-Commerce-Richtlinie für die Allgemeinheit bereitgehalten werden, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen getroffen wurden und der Rechteinhaber keine anderweitige Vergütung hierfür erhält.

Ich nehme an, dass diese Abgabe Dienste wie YouTube treffen soll und bin besorgt über den Vorschlag für eine Abgabe für Onlineplattformen für Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten begangen werden. Aus gutem Grund sind Onlineplattformen nur verantwortlich für selbst begangene Urheberrechtsverletzungen oder wenn sie auf Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen durch Dritte nicht angemessen reagieren, weil die proaktive Überwachung der Nutzung solcher Plattformen sehr kostspielig ist und Datenschutzprobleme mit sich bringt. Plattformbetreiber, die die Inhalte, die von Dritten hochgeladen werden, nicht überwachen wollen, müssten nach diesem Vorschlag also eine Pauschalabgabe zahlen. Ein solches Vergütungssystem könnte von großen kommerziellen Plattformen eher getragen werden als von neuen Diensten.

Dieser Vorschlag hätte also die Stärkung der marktbeherrschenden Stellung von Plattformen wie YouTube zur Folge, anstatt ihren Einfluss einzuschränken. Konkurrenz in Form von Startups würde im Keim erstickt.

Keine Freiheit für Urheber*innen, Werke gemeinfrei zu machen

Es gibt viele mögliche Gründe, ein Werk der Allgemeinheit ohne jegliche Einschränkungen zur Verfügung stellen zu wollen. Eine Wissenschaftlerin könnte z.B. Ergebnisse ihrer Arbeit präsentieren, die das Potential haben, das Leiden an einer bestimmten Krankheit zu mildern. Ein Maler könnte in einem Kunstwerk auf einen sozialen Missstand hinweisen. Eine Lehrerin könnte Unterrichtsmaterialien erstellen, mit denen sie möglichst vielen Menschen ein komplexes Problem näherbringen will. All das können Gründe für Urheber*innen sein, in einzelnen Fällen auf jeglichen Urheberrechtsschutz zu verzichten, um die Verbreitung ihres Werkes so einfach wie möglich zu machen.

Die freiwillige Widmung eines Werkes an die Allgemeinheit ist aber nach dem geltenden europäischen Urheberrecht nicht möglich. Man kann höchstens Nutzungsrechte per Vertrag an jemand anderen übertragen, sie vererben oder durch eine Lizenz wie Creative Commons bestimmte Nutzungsarten pauschal erlauben. Um Urheber*innen größere Autonomie darüber zu geben, was mit ihren Werken passiert, möchte ich die Möglichkeit schaffen, ein Werk komplett vom Urheberrechtsschutz auszunehmen, nicht erst nach Ablauf der langen Schutzfristen, die für die meisten Werke 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin betragen. Deshalb enthält mein Bericht folgenden Absatz:

Mein Bericht Änderungsantrag Helga Trüpel
Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, für gemeinfreie Werke zu sorgen, die definitionsgemäß nicht dem Urheberrechtschutz unterliegen und daher ohne technische oder vertragliche Hindernisse genutzt und in geänderter Form genutzt werden können; fordert die Kommission auch auf, den Rechtsinhabern die Möglichkeit einzuräumen, freiwillig auf ihre Rechte zu verzichten und ihre Werke gemeinfrei zur Verfügung zu stellen; Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, für gemeinfreie Werke zu sorgen, die definitionsgemäß nicht dem Urheberrechtschutz unterliegen und daher ohne technische oder vertragliche Hindernisse genutzt und in geänderter Form genutzt werden können; fordert die Kommission auf zu prüfen, inwieweit einzelne Werke aus dem Katalog von Verwertungsgesellschaften für freie Lizenzen/gemeinfreie Nutzung auf Wunsch des Urhebers herausgenommen werden können. Fordert die Kommission auch auf, zu prüfen inwieweit es möglich ist, den Rechtsinhabern die Möglichkeit einzuräumen, freiwillig auf ihre Nutzungsrechte zu verzichten und ihre Werke gemeinfrei zur Verfügung zu stellen.

Dieser Änderungantrag fordert die Kommission zur Prüfung auf, ob Nutzungsrechte abgetreten werden können. Dies ist aber bereits geltendes Urheberrecht, und geschieht täglich über Verträge bis hin zum Total-Buyout. Was bislang in den meisten Ländern nicht vorgesehen ist, ist die Widmung eines Werks in die Gemeinfreiheit, wie sie mit der Verwendung von Verzichtserklärungen wie Creative Commons Zero nur ansatzweise erreicht wird. Insofern geht der Änderungsvorschlag an dem Ziel vorbei und zielt darüber hinaus auf eine reine Prüfung ab, anstatt die Möglichkeit der Widmung eines Werks in die Gemeinfreiheit explizit zu fordern. Dass Urheber*innen einzelne Werke von der Vertretung durch Verwertungsgesellschaften ausnehmen können, ist zwar sinnvoll, aber nur einer von vielen möglichen Anwendungsfällen für die Widmung eines Werkes an die Gemeinfreiheit und kann meine Forderung deshalb nicht ersetzen.

Gefahr der Harmonisierung zum Schaden der Allgemeinheit

Aktuell sind alle Ausnahmen vom Urheberrecht auf europäischer Ebene optional, das heißt, jedes Land hat andere Regeln dafür, ob und inwieweit Ausnahmen vom Urheberrecht für solche wichtigen Zwecke wie Bildung, Forschung, Parodie oder Presseberichterstattung gelten. In der Praxis haben unterschiedliche Länder oft sehr unterschiedliche Interpretationen dessen, was eine Urheberrechtsschranke bedeutet. So dürfen z.B. Fotographien von öffentlichen Gebäuden in Österreich frei verwendet werden, ohne eine Erlaubnis der Architektin einzuholen (so genannte Panoramafreiheit), in Deutschland nur dann, wenn das Foto vom öffentlichen Raum aus gemacht wurde, in Belgien nur zur nichtkommerziellen Nutzung und in Frankreich überhaupt nicht.

Diese nationalen Unterschiede führen zu großer Rechtsunsicherheit, weil die Menschen dank des Internets zunehmend Werke über Landesgrenzen hinweg austauschen und Expert*innen in 28 unterschiedlichen Rechtssystemen sein müssten, um sicherzugehen, dass sie nicht gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen. Deshalb fordere ich in meinem Bericht:

Mein Bericht Änderungsantrag Helga Trüpel
Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, alle Ausnahmen und Beschränkungen der Richtlinie 2001/29/EG als zwingend vorzusehen, um innerhalb des Binnenmarkts gleichen Zugang zu kultureller Vielfalt über Grenzen hinweg zu ermöglichen und die Rechtssicherheit zu verbessern; Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, alle Ausnahmen und Beschränkungen der Richtlinie 2001/29/EG als zwingend vorzusehen, um innerhalb des Binnenmarkts gleichen Zugang zu kultureller Vielfalt über Grenzen hinweg zu ermöglichen und die Rechtssicherheit zu verbessern. Dabei muss bei jeder Harmonisierung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte von einem hohen Schutzniveau ausgegangen werden, da diese Rechte für das geistige Schaffen wesentlich sind. Ihr Schutz trägt dazu bei, die Erhaltung und Entwicklung kreativer Tätigkeit im Interesse der Urheber, ausübenden Künstler, Hersteller, Verbraucher, von Kultur und Wirtschaft sowie der breiten Öffentlichkeit sicherzustellen;

Dieser Änderungsantrag lässt die Interpretion offen, dass im Zuge einer Harmonisierung der bestehende Schrankenregelungen eine enge Interpretation gewählt werden sollte. Im Falle der Bildungsschranke, die in manchen Ländern das Bereitstellen von Werken über ein Schulintranet erlaubt, in anderen aber nur das Verteilen von physischen Kopien für den Unterrichtsgebrauch, könnte das bedeuten, dass die digitale Nutzung, die in einigen Ländern bereits erlaubt ist, durch eine Harmonisierung auf einem „hohen Schutzniveau“ verboten wird. Dies ist die Hauptsorge der Zivil- und Wissensgesellschaft bei der Harmonisierung. Die Aussage für sich wäre in einem eigenen Absatz unproblematisch, im Kontext des bestehenden Paragrafen ist sie aber schädlich, weil sie droht, bereits bestehende Ausnahmen vom Urheberrecht in einzelnen Ländern einzuschränken.

Zwang zur Geräteabgabe, keine Transparenz über Geldflüsse

Die Urheberrechtsrichtlinie sieht vor, dass Privatkopien als Ausnahme vom Urheberrecht erlaubt werden dürfen, so lange Rechteinhaber dafür einen „gerechten Ausgleich“ erhalten. In der Praxis gibt es sehr unterschiedliche Umsetzungen dieses Rechts auf Privatkopie. Manche Länder, unter anderem Deutschland, haben zur Schaffung des gerechten Ausgleichs eine Abgabe auf Leermedien wie DVDs oder auf Geräte eingeführt, die zur Anfertigung von Privatkopien verwendet werden können. Andere Länder finanzieren den gerechten Ausgleich über Steuern, zum Beispiel hat Finnland seine Geräteabgabe abgeschafft und durch einen öffentlich finanzierten Fonds ersetzt, weil die Erhebung der Abgaben zu hohen Verwaltungskosten geführt hatte. Großbritannien beschränkt die Privatkopie auf solche Kopien, bei denen davon auszugehen ist, dass keinerlei Schaden für Rechteinhaber ausgeht, nämlich auf Kopien von Werken, die man selbst legal und dauerhaft erworben hat (Kopien von ausgeliehenen Werken sind darin z.B. nicht enthalten).

Die Mitgliedstaaten sind sehr uneinig darüber, wie hoch ein gerechter Ausgleich denn sein müsste, und die vielen unterschiedlichen Abgaben in verschiedenen Ländern behindern den grenzüberschreitenden Handel mit Leermedien und Geräten. Deshalb fordere ich, dass diese Vergütung der Privatkopie auf eine gemeinsame Datengrundlage gehoben wird, die sich danach richtet, inwieweit ein finanzieller Schaden für Rechteinhaber durch Privatkopien feststellbar ist. Außerdem sollen die Geldflüsse, die durch etwaige Geräte- und Leermedienabgaben entstehen, transparent gemacht werden:

Mein Bericht Änderungsantrag Helga Trüpel
Das Europäische Parlament fordert die Annahme harmonisierter Kriterien für die Feststellung des Schadens für Rechtsinhaber in Bezug auf Vervielfältigungen, die von einer natürlichen Person für den privaten Gebrauch angefertigt wurden, und die Annahme harmonisierter Transparenzvorschriften über die Abgaben für Privatkopien, die in manchen Mitgliedstaaten erhoben werden; Das Europäische Parlament fordert den Gesetzgeber auf, das Recht auf (digitale) Privatkopie bei gleichzeitiger Abgabe für eine angemessener Vergütung sicher zu stellen, die nicht technisch eingeschränkt werden darf.

Dass das Recht auf Privatkopie nicht durch technische Kopierschutzmaßnahmen eingeschränkt werden darf, ist eine sinnvolle Ergänzung (die an anderer Stelle auch in Bezug auf Urheberrechtsschranken im Allgemeinen enthalten ist), aber die anderen Änderungen kann ich nicht mittragen. Anstatt einem gerechten Ausgleich fordert dieser Änderungsantrag explizit eine Abgabe, das heißt, dass die Länder, die ihre Abgabe aus gutem Grund abgeschafft und durch ein anderes System ersetzt haben, diese wieder einführen müssten. Außerdem streicht der Änderungsantrag die Forderung nach Transparenz des Geldflusses, der wichtig ist, um sicherzustellen, dass die Abgaben tatsächlich Urheber*innen zu Gute kommen und dass Konsument*innen wissen, wie hoch die Abgabe ist, die sie zahlen.

Wegen der hier geschilderten Probleme hoffe ich, dass diese 5 Änderungsanträge im Parlament keine Mehrheit finden. Dass die Grünen die grundsätzliche Richtung einer progressiven Urheberrechtsreform unterstützen, ist aber in jedem Fall zu begrüßen.

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

5 Kommentare

  1. 1

    Guten Tag Frau Reda!

    1. Zu Ihren Ausführungen zum Thema Geoblocking ist zu ergänzen, dass YouTube offenbar aus verhandlungstaktischen Gründen eine PR Kampagne gegen die GEMA gefahren hat um genau jene Frustration zu schaffen, die Sie erwähnen – nachzulesen im Spiegel vom 28.01.2013: http://tinyurl.com/arcot23

    Die Darstellung von YouTube, die GEMA hätte die Rechte nicht eingeräumt, wurde von der deutschen Verwertungsgesellschaft erfolgreich geklagt. Die sogenannten Sperrtafeln seien eine illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, urteilten die Richter. Youtube musste den Inhalt dieser Sperrtafeln ändern – hier der Bericht vom 25.02.2014: http://tinyurl.com/ptogyqj

    Das belegt: Es handelt sich hier keinesfalls um ein Problem des Urheberrechts, es handelt sich vielmehr darum, dass ein Google Tochterunternehmen nicht bereit ist, das eigene Geschäftsmodell an die Rahmenbedingungen einer deutschen Verwertungsgesellschaft anzupassen und medialen Druck aufbaut. Ich hoffe doch sehr, dass sich das EU Parlament hier nicht instrumentalisieren lässt!

    2. Ihr Ansinnen, „Werke vom Urheberrecht auszunehmen“ ist höchst erstaunlich. Wenn einzelne Personen oder Sachen von gesetzlich verbrieften Schutzrechten ausgenommen werden können, ist es doch nur mehr eine Frage der Zeit, bis eine Marktdynamik entsteht, die nur im Sinne einer radikal neoliberalen Politik positiv zu sehen ist. Vergleichen Sie das bitte mit der analogen Idee, man sollte als Arbeitnehmer dazu frei sein, auf das Streikrecht oder das Arbeitsschutzgesetz vertraglich zu verzichten – das eine wäre sicherlich ebenso bizarr wie das andere. Eine verantwortliche und vorausschauende Politik („policy evaluation“) müsste das erkennen.

    Sie schreiben: „Eine Lehrerin könnte Unterrichtsmaterialien erstellen, mit denen sie möglichst vielen Menschen ein komplexes Problem näherbringen will. All das können Gründe für Urheber*innen sein, in einzelnen Fällen auf jeglichen Urheberrechtsschutz zu verzichten, um die Verbreitung ihres Werkes so einfach wie möglich zu machen.“

    Sie stellen die Realität so dar, als ob das Urheberrecht einer unkomplizierten und kostenlosen Verbreitung von Unterrichtsmaterialien im Wege stehen würden, das entspricht aber keineswegs den Tatsachen. Creative Commons Lizenzen leisten doch genau das: sie sind, wie es ein Kollege mal treffend ausdrückte, Verzichtserklärungen. Und diese Lizensierungen (!) ersetzen ja nicht das Urheberrecht, sondern basieren eben darauf. Viele LehrerInnen verwenden sie täglich:

    Denn längstens können LehrerInnen online auf eine wachsende Zahl OER (open educational ressources, sieht auch http://tinyurl.com/le8dv2t) zugreifen und ihre eigenen Arbeiten mit KollegInnen im Bildungsbereich teilen. BildungsexpertInnen, die auf der Höhe der Zeit sind, können Ihnen sicherlich eine Reihe von Portalen nennen.

    mit freundlichen Grüßen aus Wien,

    Alexander Hrach

    • Pantelis Botsas

      Zitat: […] 2. Ihr Ansinnen, „Werke vom Urheberrecht auszunehmen“ ist höchst erstaunlich. […] Vergleichen Sie das bitte mit der analogen Idee, man sollte als Arbeitnehmer dazu frei sein, auf das Streikrecht oder das Arbeitsschutzgesetz vertraglich zu verzichten – das eine wäre sicherlich ebenso bizarr wie das andere. […]

      Sie wissen schon, dass es „Arbeitnehmer“ gibt, die nicht streiken dürfen? Und das man sich als „Arbeitnehmer“ frei entscheiden kann, ob man einen Arbeitsweg mit Streikrecht (Angestellter, Arbeiter…) oder einen ohne Streikrecht (Beamter) eingehen kann.

      Somit verstehe ich nicht, warum sie jemandem, der selbstständig und freiwillig sein eigenes Werk der Öffentlichkeit frei zugänglich machen möchte, vorschreiben wollen, dass er dieses nicht machen darf.

      Ich verstehe Ihre Beschwerde nur im Kontext mit der GEMA. Weil es für die GEMA (oder andere Verwertungsgesellschaften) ein echtes Problem ist, wenn Künstler freiwillig auf ihr Urheberrecht verzichten. Somit entfällt die Geschäftsgrundlage der GEMA für diese Künstler. Also auch nachvollziehbar, warum diese Lobby dann hier so aufschreit.

      Und bevor wieder das Argument kommt, dass die Künstler ja davon leben können müssen: Mir als Kunde steht es frei, die Leistung des Künstler auch freiwillig zu entlohnen. Und ich glaube, dass hier ein ganz neuer Markt entstehen kann, bei dem die Künstler direkt und langfristig profitieren können.

  2. 2

    Sehr nach dem O-Ton der Lobbyisten der „kreativen“ Industrien, wie man sie auch in der Kommission immer wieder hören muss. Natürlich kommen z.B. die Abgaben kaum den Urhebern zu Gute sondern vor allem den zwischengeschalteten Verwertungsgesellschaften.

    Eine Harmonisierung der Ausnahmen ist auch längst überfällig.

    • Wie bitte? Sie reden da von etwas, das Sie, pardon, offenbar nicht verstehen. Verwertungsgesellschaften BESTEHEN aus Urhebern (und Verlegern) und sind non profit Organisationen (GEMA: Verein, AKM: Genossenschaft), die abzüglich relativ schmaler Eigenkosten (kein Management macht so etwas für 11-14 %) die GESAMTEN Einnahmen ausschütten.

  3. 3

    Den Ansatz, Werke für die Allgemeinheit freigeben zu könnenfinde ich gut, jedoch sollte es nicht dadurch geschehen, dass man es vom Urheberschutz komplett rausnehmen kann. Dies sollte vielmehr mit einer mindestens europaweit geltenden Lizenz geschehen, die das Werk dann auch für die Allgemeinheit schützt.
    Wenn Werke für die allgemeinheit zugänglich gemacht werden soll, muss quasi diese Allgemeinheit als solche urheberrechtlich geschützt werden.
    Ansonsten sehe ich das Problem, dass solche Werke von beliebigen Leuten/(Briefkasten-)Firmen/etc. eingetragen und durch rechtliche bzw. finanzielle Barrieren nicht mehr frei Nutzbar sein Könnten. Sowas ist schon jetzt mit beliebigen allgemein geläufigen Wörtern möglich, wie man an der „Geek-Nerd-Geschichte“ bei GetDigital sehen konnte (https://www.getdigital.de/blog/fall-trade-buzzer-abmahnung-gerichtliches-verbot-der-benutzung-von-geek-nerd/), wo es erst ein Gerichtsverfahren brauchte, bis die widerrechtliche Eintragung aufgehoben wurde.

    Dennoch finde ich die Reaktionen im Parlament ziemlich kleingeistig. Man sieht einfach, wie die meisten nicht zwischen der analogen/normalen und der digitalen Welt unterscheiden können. Das man vonn den „bösen“ global Playern auch profitieren könnte, kommt denen sowieso nicht in den Sinn. Und OMG der Nutzer muss Geld an sie zahlen, wie schlimm (besoders, wenn er auch noch zum zahlen bereit ist, ist doch seine Entscheidung).
    Solange man weiter mit so länderspezifischen Regelungen arbeitet, anstatt ein europaweit gültiges, in sich konsistentes und konsequent umsetzbares Urheberrechtssystem aufzubauen, wird es keine große Innovation außerhalb der Großen Firmen/Konzerne geben. (Diese könnten die EU wegen solcher Beschlüsse sowieso bald verklagen bis zum umfallen, da wir ja bald TTIP haben…).