In der heutigen Printausgabe des Handelsblatt hat Digitalkommissar Günther Oettinger angekündigt, Google für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in der EU zur Kasse bitten zu wollen:

Wenn Google intellektuelle Werte aus der EU bezieht und damit arbeitet, dann kann die EU diese Werte schützen und von Google eine Abgabe dafür verlangen.

Dass ein solches Vorhaben auch schnell nach hinten losgehen kann, sieht man aktuell beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das ursprünglich als Google-Steuer konzipiert war, nun aber dazu geführt hat, dass in der Praxis von der Verwertungsgesellschaft Media alle Nachrichtenaggregatoren und Suchmaschinen außer Google zur Kasse gebeten werden. Es ist unklar, ob Oettinger sich in seiner Aussage auf das deutsche Leistungsschutzrecht bezieht, das getrost als gescheitert angesehen werden kann. Ein Export des Leistungsschutzrechts auf europäische Ebene wäre also ein denkbar unrühmlicher Start für die mit Spannung erwartete europäische Urheberrechtsreform.

Ich habe bei der Kommission nachgefragt, wie sie die Auswirkungen des Leistungsschutzrechts auf die Marktführerschaft von Google bewertet und ob sie eigene Pläne in diese Richtung verfolgt:

Schriftliche Anfrage: Marktführerbevorzugung bei Suchmaschinen durch Änderung des deutschen Urheberrechts

Das im März 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossene Presseverlegerleistungsschutzrecht wird seit diesem Jahr von der Verwertungsgesellschaft Media gegenüber Suchmaschinenbetreibern durchgesetzt. Diese haben als Reaktion auf die Ansprüche zum Teil die Seiten der durch die VG Media vertretenen Verlage ausgelistet. Nach der Ankündigung Googles, nur noch verkürzte Snippets bei Treffern von diesen Firmenseiten anzuzeigen, erteilte die VG Media Google eine Gratislizenz. Zur gleichen Zeit, in der die EU eine kartellrechtliche Untersuchung zu Vorwürfen des Missbrauchs der Marktmarkt von Google durchführt, sorgt eine Änderung des deutschen Urheberrechts also dafür, dass alle Suchmaschinen außer Google für die Nutzung von Snippets in Anspruch genommen werden.

Fragen:

  1. Teilt die Kommission die Sorge über die absehbaren Folgen dieses Presseverlegerleistungsschutzrechts, insbesondere bezogen auf den bereits außerordentlich großen Marktanteil von Google im Suchmaschinengeschäft?
  2. Wird die Kommission das Presseverlegerleistungsschutzrecht und seine Auswirkungen mit in das Kartellrechtsverfahren gegen Google einbeziehen?
  3. Welche Arbeiten gab es seitens der Kommission zu Leistungsschutzrechten für Presseverlegern in EU-Mitgliedsstaaten oder auf europäischer Ebene (z.B. Studien, Treffen, Entwürfe, Hearings)?

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

3 Kommentare

  1. 1

    Dieser Virgang und die „Ideen“ des Herrn Oettinger sind (mal wieder) an Ignoranz gegenüber der Gesellschaft kaum zu ueberbieten.
    Unsere „Demokratien“ bewegen sich immer mehr auf den Abgrund zu, welche voellige ignoranz gegenueber dem Gemeinwohl darstellt.
    Mir fallen beim besten willen nicht eine einzige Sache ein, welche in den letzten 10Jahren zum Wohle der gesellschaften und der Mehrheiten der Bevoelkerung zu Gute kam.
    Immer nur wurden Einzelinteressen bedient – so auch hier!

    • Das Hamburger Transparenzgesetz beispielsweise. Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz. Abschaffung der Wehrpflicht. Atomausstiegsausstiegsausstieg.

  2. 2
    Mjoellnir

    Diese Frage ist wahrscheinlich furchtbar dumm, aber: Können die anderen Suchmaschinen jetzt nicht kartellrechtlich dagegen vorgehen, dass sie zahlen müssen während Google die Sachen umsonst verwenden darf? Das ist doch eine massive Ungleichbehandlung.