Gestern Abend wurden die Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und dem Rat abgeschlossen: Es gibt nun einen endgültigen Text für die EU-Urheberrechtsreform.
Zwei Jahre lang haben wir über verschiedene Varianten der kontroversen Artikel 11 und 13 diskutiert. Alle Unklarheiten sind jetzt aus dem Weg geräumt: Dieses Gesetz wird das Internet, wie wir es kennen, grundlegend verändern – wenn es denn in der finalen Abstimmung angenommen wird. Das können wir aber immer noch verhindern!
Im Folgenden Details über den Text, wie es soweit kam, und was wir jetzt machen können:
Was im endgültigen Text steht
Bisher steht nur der englische Text von Artikel 11 und Artikel 13 zur Verfügung. (Nachtrag: Hier findet Ihr den ganzen Text.) Hier meine Zusammenfassung:
Artikel 13: Uploadfilter
Der Verhandler des Parlaments, Axel Voss, hat sich dem Deal zwischen Frankreich und Deutschland angeschlossen, über den ich zuletzt berichtet hatte.
- Kommerzielle Webseiten und Apps, wo Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können, müssen „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, vorab Lizenzen zu erwerben für alles, was ihre Nutzer*innen möglicherweise posten könnten – also: alle Inhalte der Welt, die unter das Urheberrecht fallen. Eine unmögliche Aufgabe.
- Zusätzlich müssen alle Dienste außer die allerkleinsten und allerneuesten alles in ihrer Macht stehende tun, um Inhalte von Vornherein zu blockieren, bei denen es sich um unerlaubte Kopien handeln könnte. Sie müssen aktiv nach Kopien von Werken (und Teilen davon) Ausschau halten, die Rechteinhaber bei ihnen hinterlegt haben. Das geht nur mit Uploadfiltern, die naturgemäß sowohl sehr teuer als auch sehr fehleranfällig sind.
- Sollte ein Gericht jemals feststellen, dass ein Dienst nicht genügend Anstrengungen zur Lizensierung oder Filterung unternommen hat, wird dieser für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer*innen direkt haftbar gemacht, als ob die Betreiberfirma sie selbst begangen hätte. Diese Drohung wird dazu führen, dass Dienste bei der Befolgung des Gesetzes sogar überschießen werden, um auf der sicheren Seite zu sein – mit um so mehr Einschränkungen für unsere Redefreiheit.
Artikel 11: Das Leistungsschutzrecht
Die Letztversion des EU-Leistungsschutzrechts ähnelt stark der in Deutschland bereits gescheiterten Fassung – bloß dass es viel mehr als nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren betrifft.
- Die Wiedergabe von mehr als „einzelnen Worten oder sehr kurzen Textausschnitten“ von Nachrichten wird eine Lizenz erfordern. Darunter fallen wahrscheinlich viele jener Anreißer, die heute üblicherweise als Teil eines Links angezeigt werden, um darzustellen, wohin dieser führt. Gerichte werden letztendlich interpretieren müssen, was „sehr kurz“ in der Praxis heißt – bis dahin wird beim Setzen von Links (mit Anreißern) große Unsicherheit herrschen.
- Keine Ausnahmen selbst für Dienste, die von Einzelpersonen oder Kleinunternehmen betrieben werden – darunter fallen wahrscheinlich auch Blogs und Webseiten, die auf irgendeine Weise monetarisiert werden (also Werbung enthalten o.Ä.).
Weitere Punkte
Das Projekt, Text- und Datamining in Europa zu ermöglichen – eine wichtige moderne Forschungstechnik, die für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz essenziell ist, wurde mit vielen Vorbehalten und Bedingungen verwässert. Rechteinhaber dürfen verweigern, dass irgendjemand abseits von Forschungseinrichtungen auf ihre Werke Datamining anwenden kann.
Urhebervertragsrechte: Der Vorschlag des Parlaments für ein Recht auf angemessene Bezahlung für Autor*innen wurde ebenfalls verwässert: Unfaire „Total-Buyout“-Pauschalverträge können weiterhin die Norm bleiben.
Beim Zugang zum Kulturerbe wurden kleine Verbesserungen erzielt: Bibliotheken dürfen vergriffene Werke online publizieren. Fotografien von Werken, die so alt sind, dass sie nicht mehr unter das Urheberrecht fallen, werden nicht erst recht wieder neu geschützt werden können.
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Wie es soweit kam
Die Geschichte dieses Gesetzes ist eine einzige Blamage. Von Anfang an war die Intention hinter den Artikeln 11 und 13 nicht, klar definierte Probleme im Urheberrecht mit sorgfältig abgewogenen Maßnahmen zu lösen – sondern, die Taschen von lobbystarken Branchen zu füllen, egal mit welchen Nebenwirkungen.
Während des gesamten Prozesses wurden die Bedenken von unabhängigen Expert*innen, Menschenrechts-NGOs, unabhängigen Verlagen, Startups und vielen anderen ignoriert. Über nicht genehme wissenschaftliche Fakten wurde Verwirrung gestiftet. Der Parlamentsverhandler Axel Voss diffamierte den rekordverdächtigen Protest von Millionen Internetnutzer*innen als „auf Lügen aufgebaut“.
In seiner Fraktion, der konservativen EVP, der treibenden Kraft hinter dem Gesetz, wurden Andersdenkende marginalisiert. Die Arbeit der anfangs bestellten Verhandlerin wurde komplett fallen gelassen, nachdem sie zu vernünftigen Schlüssen gekommen war. Axel Voss stimmte dann so blind für jegliche Verschärfung, dass er am Ende davon überrascht war, was für einen Unsinn er durchgebracht hatte. Seine Partei, die CDU/CSU, brach mal eben ganz locker mit dem Koalitionsvertrag, den sie unterzeichnet hatten (in dem Uploadfilter nämlich abgelehnt werden), ohne Rücksicht auf die Meinung ihrer eigenen Staatsministerin für Digitalisierung.
Es war eine reine Herkules- und Sisyphus-Aufgabe, den Text nicht noch schlimmer werden zu lassen, als er es jetzt ist. Über Fraktionsgrenzen hinweg arbeiteten wir zusammen.
Am Ende wog jedoch ein hinter verschlossenen Türen abgemachter Kuhhandel zwischen Frankreich und Deutschland schwerer als alle Einwände… zumindest bisher.
Was mir jedoch wichtig ist: Es ist nicht „die EU“ generell, die die Schuld an der Misere trägt – sondern jene Politiker*innen, für die Lobbyinteressen wichtiger sind als Grundrechte, und die momentan viel Macht haben. Das kannst du in der Wahlkabine ändern! Die rechten EU-Gegner versuchen, die Angelegenheit für ihre engstirnige nationalistische Agenda auszuschlachten – doch tatsächlich hätte das Gesetz ohne die tatkräftige Unterstützung der rechten ENF-Fraktion (in der die französische Front National den Ton angibt) schon im Rechtsausschuss gestoppt werden können, und wäre generell nicht so extrem ausgefallen.
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Wir können das Gesetz noch aufhalten
Unsere beste Chance, Artikel 13 zu stoppen: Die baldige Abstimmung im Parlament.
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Die Verhandler von Parlament und Rat kehren jetzt mit diesem gemeinsamen Text zu ihre Institutionen zurück, um ihn dort bestätigen zu lassen. Wird der Text bei beiden Abstimmungen ohne Änderungen angenommen, wird er geltendes Gesetz, das die Mitgliedsstaaten in ihre nationale Gesetzgebung umsetzen müssen.
Sowohl im Parlament als auch im Rat regt sich Widerstand.
Der Parlamentsprozess beginnt damit, dass der Text im Rechtsausschuss abgenickt wird – das wird voraussichtlich schon am Montag, den 18. Februar passieren.
Als nächstes werden alle EU-Regierungen im Rat abstimmen – das Datum dafür steht noch nicht fest. Das Gesetz kann hier aufgehalten werden, wenn sich entweder 13 Regierungen dagegen aussprechen oder eine beliebige Anzahl, die gemeinsam 35% der Einwohner*innen der EU repräsentieren (Hier ein Rechner). Beim letzten Mal waren 8 Länder, die 27% der Einwohner*innen vertreten, dagegen. Ein großer Mitgliedsstaat wie Deutschland oder mehrere kleine müssten also ihre Meinung ändern. Das ist der weniger wahrscheinliche Weg, das Gesetz aufzuhalten.
Unsere beste Chance: Die endgültige Abstimmung im Plenum des Europaparlaments, bei der alle 751 Abgeordneten, die direkt gewählt wurden um unsere Interessen zu vertreten, eine Stimme haben. Das wird an einem der folgenden Tage stattfinden: 25.–28. März, 4. April oder 15.–18. April. Wir haben bereits letzten Juli unter Beweis gestellt, dass eine Parlamentsmehrheit gegen ein schlechtes Urheberrechtsgesetz machbar ist.
Das Plenum kann das Gesetz in die Tonne treten – oder nochmals Änderungen vorschlagen, wie etwa die Entfernung der Artikel 11 und 13. Sollten die Abgeordneten letzteres tun, darf der Rat entscheiden: Entweder gibt er den Änderungen seinen Segen und lässt das Gesetz ohne diese Artikel in Kraft treten, oder er legt das Projekt bis nach der Europawahl im Mai auf Eis. Die Zukunft ist dann sehr ungewiss, denn die Wahlen werden alle Karten neu mischen.
hier kommst du ins Spiel
Die endgültige Abstimmung im Parlament findet nur wenige Wochen vor der Europawahl statt. Die meisten Abgeordneten – und jedenfalls sämtliche Parteien – würden gerne wiedergewählt werden. Die Artikel 11 und 13 werden dann fallen, wenn genug Wähler*innen sie zum Wahlkampfthema machen (So stimmst du bei der Europawahl mit).
Es liegt nun an dir, deinen Abgeordneten klarzumachen: Ob sie den Artikeln 11 und 13 zustimmen und damit das Internet kaputtmachen ist für dich wahlentscheidend. Sei beharrlich – aber bleibe bitte immer höflich.
- Sieh dir das bisherige Abstimmungsverhalten deiner Abgeordneten zum Thema auf SaveYourInternet.eu an
- Ruf an oder besuche deine Abgeordneten in ihren Büros in Brüssel, Straßburg oder im Wahlkreis
- Besuche Wahl- und Parteiveranstaltungen und bring das Thema dort zur Sprache
- Unterzeichne die rekordverdächtige Petition und erzähl anderen davon
So können wir das Gesetz gemeinsam noch aufhalten.
Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.
Ich finde es schade, dass Sie den Artikel 13, so wie er bisher von Ihnen geleakt wurde, nicht nur sehr einseitig, sondern vor allem auch falsch wiedergeben. Im Artikel 2 Abs. 5, der die Seiten, um die es im Artikel 13 geht, beschreibt, geht es nicht um „Kommerzielle Webseiten und Apps, mit denen Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können“, sondern um Seiten die als Hauptaufgabe oder eine der Hauptaufgaben hat Werke o.ä. Dinge zu bewahren, die von Nutzern hochgeladen werden. Das betrifft also sehr viele Foren gar nicht und zielt relativ deutlich eher auf Videoportale und Social-Media-Seiten ab.
Ich verstehe den Einwand nicht. Kreative Texte sind sehr wohl „Werke o.Ä. Dinge, die von Nutzern hochgeladen werden“, große Foren fallen daher darunter.
Stumme Trostlosigkeit ist eine der besten und billigsten Vorraussetzungen Unmenschlichkeit zu dulden und zu gewähren.
Augen auf, Mund auf, freies Internet ist ein Menschenrecht!
Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!
Recht auf freie Meinungsbildung ist rin Menschenrecht!
Da in dem Gesetztes Text ja eindeutig steht, dass es keine freien Plattformen betrifft, stört mich das auch nicht und sehe somit auch in keinster Art und Weise meine Freiheit eingeschränkt.
Ob die Amerikanischen Großkonzerne und die Konsumenten derer Produkte da jetzt drunter leiden… meh… mir egal.
Ich hoffe das sich dieses Gesetz so verändet, das es zum Wohle aller Wird.. und nicht der Kleine Mann der mit seinen Guten Ideen und Anregungen dann in einer Gesetzes und Finanziellen Falle landet weil er seine Inhalte über You Tube oder sonstige Seiten verbreitet .
Danke für dein Sein ..
Liebe Julia Reda
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gegen Artikel 13 und werde alles tun das in meiner Macht steht, um ihn zu verhindern.
Bitte beteiligen Sie sich am Widerstand und sorgen dafür, dass weder Artikel 13 noch 11 eingeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jannis Gruschka (m/19)
Liebe Julia, vielen Dank für die gute Arbeit im Parlament. Weiter so!
Eine Frage zum Text, su schreibst, Ziel sei es gewesen “die Taschen von lobbystarken Branchen zu füllen, egal mit welchen Nebenwirkungen“.
Das ist ja formal erstmal eine Behauptung, die belegt werden müsste. Obwohl ich ihr gerne glaube, wäre ich dankbar für weitere Quellen, falls gerade greifbar.
Vielen Dank nochmal und einen schönen Tag allerseits
Hallo Dominik, hier leitet beispielsweise der damalige Digitalkommissar Oettinger den Bedarf für das Leistungsschutzrecht ganz konkret von Umsatzeinbußen des Zeitungssektors ab, er suche „ein Instrument, die Verleger zu stablisieren“. Er zeigt nicht etwa auf, dass irgendjemand Urheberrechte zum Nachteil eines Anderen verletzt oder umgeht, sondern er definiert ein finanzielles Ziel für eine Branche und will das Urheberrecht nun irgendwie so hinbiegen, um dies zu erreichen: https://www.youtube.com/watch?v=jta92bxjMDw
Erst ein mal vielen Dank für die tolle Arbeit Frau Reda und Herr Clay!
Ich habe mir eben mal das hier verlinkte Video (https://www.youtube.com/watch?v=jta92bxjMDw) angesehen und bin ein wenig sprachlos. In Klartext übersetzt heißt das „Zeitungen sind nicht mehr ’state of the art‘. Wie können wir verhindern, dass ich demnächst nicht ins Internet gucken muss um Nachrichten zu lesen? Wie bekommen wir Geld für die veralteten Methoden?“.
Auch wenn das Folgende etwas provokant klingt: wir sollten dem Herrn eine Stelle im Museum anbieten, ihm eine Druckerpresse hinstellen und dann kann er sich das Internet ausdrucken und auf Papier lesen.
Denn Kapital aus der Zukunftstechnologie ab zu ziehen um (bald) veraltete Zeitungen am leben zu erhalten ist schon beinahe fahrlässig.
Ich hoffe ich bin in 30 Jahren (dann 60) nicht genau so fortschrittsfeindliche.
Ich wollte mitmachen da ich gerne Fotos und Text in der Zusammenstellung meiner e-mails mit dem copy and paste Verfahren an meine Mutter und mein Bruder mit dem Google Übersetzung Dienst zwischen Englisch und Deutsch hin und her pendele. Mit dem Upload Filter kann ich dann nicht Bilder mit dem Text copy and paste an beide schicken. Diese Filter erkennen keinen Meme, oder die drei Inhalte Ironie, Satire und Sarkasmus.
Da kann Julia Reda noch so überzeugend und fachlich versiert im DLF argumentieren, man trifft sonst nur auf eine Wand absoluter Dummheit. Da weiß man gar nicht mehr, ob das Gros der Politiker wirklich so dumm sind und die Tragweite ihrer Gesetze nicht verstehen, oder ob sie einfach Vorgaben der Lobby erfüllen.
Was ist für Deutschland befürchte ist, dass die Abmahnbranche mit Inkrafttreten der Urheberrechtsreform dazu nutzen wird, Jahre alte Homepages mit nun unzulässigen oder gebührenpflichtigen Zitaten zu durchsuchen und tausende Lieschen Müller abmahnt.
Wenn dann Zeitungsartikel aufgrund des Leistungsschutzrechts eingeschränkt verfügbar werden, dann werden vermutlich Fake News im Verhältnis zu den „Qualitäts-News“ zunehmen. Jeder Blog wird wohl nicht Geld, Wille und finanzielle Kapazitäten haben, um manuell zu filtern. Von Upload-Filtern profitieren die medialen Großunternehmen, die ihren Filter-Service verkaufen können und gewinnen so noch Marktanteile. Um das Risiko zu verringern werden die Filter wohl zu einer höheren False-Positive-Rate neigen. Es gibt YouTuber, die urheberrechtlich geschützte Werke hochladen und den Upload-Filter dadurch umgehen, dass sie die Frames spiegeln, Detailausschnitte vergrößern, Szenen entfernen, Frames mit Bildern überlagern und Stimmen pitchen, um den Content-ID-Filter auszutricksen. Ob die Filter das künftig erkennen können oder gar Fair Use? Manuelle Kontrollen sind langsam und teuer. Unternehmen werden Kosten sparen. Kurz gesagt, überdurchschnittlich profitieren werden Medienunternehmen einer bestimmten Größe.
Ob man das jetzt Uploadfilter nennt, oder wie auch immer. Ein Gedanke ist schon wichtig:
Es soll, wie es im aktuellen Entwurf des Art. 13 geregelt ist, wenn dann mal wirklich irgendwie abgeglichen wird, ja nicht ein Upload verhindert werden, nur, weil man nicht genug über das Bild, (den Film, die Musik) weiß.
Der Gedanke: „Oh, das habe ich möglicherweise nicht Lizenziert” ist doch irrelevant. Es muss ja vom rechteinhaber eine Datei zum Abgleich zur Verfügung gestellt werden.
Wenn man das also nicht weiß, lässt man den Upload zu und die Rechtslage ist unverändert.
Es soll doch nur dann der Upload verhindert werden (und sogar das nur unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit), wenn man wirklich konkret weiß: Das ist das Werk des Rechteinhabers XY und der hat mir konkret diese Daten gegeben, weil er nicht will, dass ich den Upload zulasse und er würde andernfalls hinterher ohnehin kommen und mich binnen kürzester Zeit zwingen, es runterzunehmen und noch zusätzlich meinen User verklagen, dessen Daten ich ihm dann ja auch noch rausgeben müsste.
Was ist denn da die bessere Alternative? Hand auf’s Herz: Eigentlich wollt ihr gar kein Urheberrecht.
Leider ist es nicht ganz so einfach. Jede Plattform muss „alle ihr möglichen Anstrengungen unternehmen und mit allen Urhebern Lizenzverträge abschließen.“ Und zwar VORHER! Hast Du als Blogbetreiber das nicht getan bist Du für alle Urheberrechtsverletzungen Deiner User haftbar. Gehe davon aus, dass der gegnerische Anwalt Dir etliche „nicht gemachte Anstrengungen“ nachweist und dann wird der Gedanke: „Oh, das habe ich möglicherweise nicht Lizenziert” sehr teuer.
Das Missbrauchspotenzial dieses Gesetzes hat in der Kommission anscheinend auch keiner auf dem Schirm. Was wäre wenn ich meinem Kumpel von mir gedrehte Videos oder Fotos gebe und der diese auf allen möglichen Plattformen hochlädt. Dann nehme ich mir einen Anwalt und verklage die Plattformen wegen Urheberrechtsverletzung… Aber sowas würde ja niemandem einfallen. Sind ja alle Gesetzestreu die User*Innen.
Das funktioniert ja bei Abmahnungen schon wunderbar, wenn Die „Bekannte“ eines Anwalts einen Shop betreibt, und sie 1000ende „Mitbewerber“ abmahnt. Ist rechtssicher! Keine Chance dagegen was zu tun. Auch wenn der Shop nur einen Sale im Jahr hat!
Bin ich Blogbetreiber „winzigklein“ der durch Werbung ein paar Hunderter im Jahr verdient und länger als drei Jahre online, bin ich voll in der Haftung. In diesem Fall würde ich bei inkrafttreten des Gesetzes die Domain löschen… oder spätestens nach der ersten Klagewelle .
Selbst Unternehmen wie YouTube könnten auf die Idee kommen, falls Ihr Uploadfilter die Klagen nicht verhindern kann, Europa einfach abzuklemmen weil es zu teuer wird.
Wegen dem Leistungsschutzrecht haben die das in Spanien ja mit Google News gemacht.
Mal eine Rechnung: Alphabet verdient mit YT ca. 5 Mrd. im Jahr – weltweit. Europa mach weniger als die Hälfte dieses Gewinnes aus, also ca. 2 Mrd. Das sind nicht mal 10% des Konzerngewinnes. Wenn jetzt dur eine solch bescheuerte Gesetzgebeung diese 2 Mrd. durch Maßnahmen für Uploadfilter und Klagen verbraucht ist, klemmen die Europa einfach ab.
Das mag Dir persönlich völlig egal sein, da Du auf YT kein Geld verdienst. Aber mittlerweile leben in der EU hunderttausende Menschen von Ihren Kanälen. Von daraus entstandenen Firmen wie Epidemic Sound, Artlist, etc. bei denen wiederum 1000ende Künstler davon leben das die Youtuber ihre Musik linzensieren gar nicht zu reden… All diese Kreativen kommen mit diesem Gesetz unter die Räder. Vielen Dank auch Herr Voss & Co.!
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Es soll, wie es im aktuellen Entwurf des Art. 13 geregelt ist, wenn dann mal wirklich irgendwie abgeglichen wird, ja nicht ein Upload verhindert werden, nur, weil man nicht genug über das Bild, (den Film, die Musik) weiß.
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Und das ist schlichtweg gelogen, im Text des Artikel 13 steht ganz klar:
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If no authorisation is granted, online content sharing service providers shall be liable for unauthorised acts of communication to the public of copyright protected works and other subject matter, unless the service providers demonstrate that they have:
…
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Wenn der Dienst keine Lizenzvereinbarung hat, haftet er für jeden Kommunikationsvorgang mit dieser Datei, also muss er bereits den Upload verhindern, wenn er für diesen Content keine Lizenzvereinbarung mit dem Urheber hat.
Dass bedeutet, der Dienst muss entweder alle möglichen Lizenzen von allen Urhebern weltweit einholen, !bevor! er den Upload zulässt (was sich bereits ohne groß darüber nachzudenken als grober Unfug erweisen sollte), oder er verhindert alle Uploads von Content, für den er keine Lizenzvereinbarung abgeschlossen hat. Und wie geht das? Dazu fällt weder dem Herrn Voss noch jedwedem anderen Befürworter dieses Konstrukts was sinnvolles ein, was nicht auf automatisiertes Filtern beim Upload hinausläuft.
Und die Behauptung „eigentlich wollt ihr gar kein Urheberrecht“ ist entweder eine Frechheit oder zeugt von größtmöglicher Ignoranz, dass eigentliche Problem betreffend.
Zunächst mal vielen Dank für das Engagement von Julia und ihren Mitstreitern.
Hinsichtlich der Frage ob Foren, das Fediverse und andere öffentliche Internet-Diskussionsetwasse von Artikel 13 betroffen sind: mir geht es in diesem Beitrag nur um solche, in denen Benutzer typischerweise eigene Texte, Bilder und Videos hochladen, sie also selbst die Urheber sind, also die typischen Foren für irgendwelche Interessengruppen. Es gibt ja einige Formulierungen, die darauf hindeuten, dass solche Plattformen von Artikel 13 nicht betroffen wären:
(37a) …The definition does not
include services which have another main purpose than enabling users to upload and share a
large amount of copyright protected content with the purpose of obtaining profit from this
activity.
(37b) …and take account of a combination of elements, such as the audience of the service and
the number of files of copyright-protected content uploaded by the users of the services.
Artikel 2, (5) …whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users.
An den in solchen Gruppen hochgeladenen Inhalten (üblicherweise Fotos und Textbeiträgen) haben ja die User selbst die Urheberrechte, es sind nicht die Rechte Dritter. Das Hochladen von Inhalten, die Urheberrechtsverletzungen bedeuten, ist üblicherweise durch Forenregeln untersagt. Weil es nicht vorgesehen ist, dass solche Inhalte hochgeladen werden, kann es auch nicht einer der Hauptzwecke der Plattform sein, mit solchen Inhalten Geld zu verdienen.
Ist es juristisch gesehen unzweifelhaft oder eher offen (muss also noch durch Gerichte entschieden werden), ob eine solche Plattform von Artikel 13 betroffen wäre?
Ich verstehe das nicht. Das Internet ist doch ein weltweites Medium. Wieso denkt man, man könne mit EU-nationaler Gesetzgebung das weltweite Netz regeln? Man schafft damit allenfalls einen Wettbewerbsnachteil für EU-ansässige Unternehmen und auch weitere Rechtsunsicherheiten für alle EU-Bürger! Will jetzt die EU eine virtuelle Mauer um ihre Grenzen bauen?
Noch etwas:
…“hinter verschlossenen Türen abgemachter Kuhhandel“…
Ist das jetzt ein Parlament oder organisierte Kriminalität?
Wo laden alle Artikel13 Befürworter nachher ihre Propaganda hoch wenn sich Facebook und Co. von denen keine Lizenzrechte holt?