Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Verlage haben jahrelang ohne jede Rechtsgrundlage die Hälfte der Vergütungen von Autorinnen und Autoren kassiert.
Es ist dreist, dass Verleger nun von der Politik einfordern, den soeben als unzulässig festgestellten Zustand nun gesetzlich auf Bundes- oder EU-Ebene wiederherzustellen. Sie schieben als Argument die finanzielle Lage kleiner und mittlerer Verlage vor, die angeblich nur mit Geldern überleben konnten, die ihnen gar nicht zustanden. Für die prekäre Lage vieler Autorinnen und Autoren, die hier jahrelang um ihr Geld geprellt wurden, haben sie keine Anteilnahme übrig.
Bei der kommenden EU-Urheberrechtsreform geht es um die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Austauschs sowie um das Update des Urheberrechts an aktuelle Mediennutzungen. Diese überfällige Reform wollen Verlage nun vereinnahmen und verzögern, um darin neue Vergütungsansprüche zulasten von Urheberinnen und Urhebern unterzubringen. Das können wir nicht zulassen.
Ich gratuliere Martin Vogel dafür, dass sein unermüdlicher Kampf für die Rechte der Autorinnen und Autoren zum Erfolg geführt hat. Die in Erwartung dieses Urteils bereits von den Verwertungsgesellschaften zurückgehaltenen Gelder müssen nun unverzüglich an die Autorinnen und Autoren ausgeschüttet werden.
Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.