Bei der ersten Sitzung der gemeinsamen Urheberrechts-Arbeitsgruppe im Europaparlament hat Digitalkommissar Günther Oettinger heute seinen Wunsch nach einem EU-weiten Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgedrückt.
Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei und Vertreterin der Grüne/EFA-Fraktion in der Arbeitsgruppe, kritisiert: „Mit dem Vorstoß für ein EU-Leistungsschutzrecht ignoriert Oettinger die fulminanten Fehlschläge der Leistungsschutzrechte für Presseverleger („LSR“) in Deutschland und Spanien. Sie sind nicht deshalb gescheitert, weil sie auf der falschen Ebene eingeführt wurden, sondern weil sie das falsche Instrument sind.“
In Deutschland erteilten Verlage Google eine Sondergenehmigung zur kostenlosen Verwendung ihrer Inhalte und verschafften damit genau der Firma einen Marktvorteil, die als Argument für die Einführung des Leistungsschutzrechts hergehalten hatte. In Spanien stellte Google den News-Dienst gänzlich ein, woraufhin der spanische Verlegerverband an die Regierung appellierte, etwas gegen diese Schließung zu unternehmen.
„Somit ist bewiesen: Von der Aggregation und Verlinkung von Nachrichteninhalten profitieren die Verleger selbst. Eine gesetzliche Einschränkung der freien Verlinkbarkeit führt nicht zu einer besseren Entlohnung von Journalismus, sondern zu Zugangshürden für die Bevölkerung und Verlusten für Verlage, Autorinnen und Autoren. Eine Erfolgsgeschichte ist das Leistungsschutzrecht lediglich für Urheberrechtsanwälte„, so Reda.
„Nach zwei Versuchen und zwei Niederlagen muss die Idee eines solchen Leistungsschutzrechts endlich begraben werden. Um das Urheberrecht zu modernisieren und den digitalen Binnenmarkt Wirklichkeit werden zu lassen, muss Oettinger Hürden im Netz abbauen, und nicht neue erschaffen.“
Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.
Spanien ist ein Sonderfall.
Hier wurde das LSR Pendant von der Regierung extra so konstruiert das Nachrichten schlechter zu finden sind (Das Erteilen einer Sondergenehmigung zur kostenlosen Nutzung ist den Verlagen in Spanien nicht erlaubt. Und Googles wahrscheinliche Reaktion war ja aus Deutschland bekannt).
Mit anderen Worten: Das von deutschen Verlegern Lobyiierte Leistungsschutzrecht wurde von der (massiv korrupten) Spanischen Regierung als Vorlage genutzt um die Pressefreiheit über den Umweg der Auffindbarkeit von Presseberichten einzuschränken => *Facepalm*