Das ist die Presseaussendung, die den Bericht zusammenfasst – es gibt auch einen Blogartikel, der Hintergründe erläutert.
Die EU-Urheberrechtsregeln behindern den grenzüberschreitenden Austausch von Kultur im Internet, stellt ein neuer Initiativbericht des Europäischen Parlaments fest, der die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 untersucht. Der heute veröffentlichte Berichtsentwurf von Julia Reda, der Europaabgeordneten der Piratenpartei, legt einen ambitionierten Plan für die Reform des EU-Urheberrechts dar, die von der EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2015 angekündigt wurde.
„Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht stammt aus dem Jahr 2001, aus einer Zeit vor YouTube und Facebook. Obwohl sie das Urheberrecht eigentlich für die Informationsgesellschaft fit machen hätte sollen, steht sie heute dem grenzüberschreitenden kulturellen Austausch im Weg„, erklärt Reda. „Wir brauchen ein gemeinsames Europäisches Urheberrecht, das Grundrechte achtet und innovativen Diensten für den Onlinezugang zu Kultur keine Steine in den Weg legt.“
Technisch überholte und von Land zu Land unterschiedliche Urheberrechtsregeln „sind eine unverhältnismäßige Hürde für alltägliche Handlungen im Internet“, wird in der Begründung des Berichtsentwurfs erläutert. „Diejenigen, die Werke betrachtem, verändern oder neu schaffen und dabei auf Ressourcen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zurückgreifen, sehen sich mit Bürokratie und Rechtsunsicherheit konfrontiert“. Mit den Regeln von 2001 „fällt es kulturellen Einrichtungen wie Bibliotheken zunehmend schwer, ihrem öffentlichen Auftrag nachzukommen“. Der Bericht empfiehlt außerdem, „die Verhandlungsposition von Kulturschaffenden gegenüber Rechteinhabern und Diensteanbietern [zu] verbessern“.
Der Bericht stützt sich auf die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014 und auf zahlreiche wissenschaftliche Studien, die der Forderung nach gemeinsamen europäischen Regeln Nachdruck verleihen: „Die ursprünglichen Ziele der Urheberrechtsrichtlinie können am besten durch die Einführung eines gemeinsamen Europäischen Urheberrechtstitels erreicht werden“, heißt es in dem Bericht. Das Ziel eines Digitalen Binnenmarktes kann nur durch „gleichen Zugang […] über nationale Grenzen hinweg“ erreicht werden.
Der Berichtsentwurf fordert einheitliche Schutzfristen und Urheberrechtsschranken in ganz Europa, neue Ausnahmen für neue Nutzungsformen wie audio-visuelle Zitate, Online-Ausleihe oder die automatisierte Auswertung von Text und Daten („text and data mining“). Außerdem schlägt er die Einführung einer offenen Klausel vor, die „die Anpassung an unvorhergesehene neue kulturelle Ausdrucksformen“ erleichtern soll. Der Bericht empfiehlt, „staatliche Werke vom Urheberrechtsschutz auszunehmen“ und fordert, dass „technische Maßnahmen die Nutzung von Ausnahmen und Urheberrechtsschranken nicht behindern dürfen“.
Julia Reda, Vizepräsidentin der Fraktion Grüne/EFA im Europaparlament, hat gemeinsam mit dem Berichtsentwurf auch eine vollständige Liste aller 86 Lobbyanfragen zum Urheberrecht veröffentlicht, die sie seit ihrer Wahl im Mai erhalten hat. Die Liste zeigt das große Interesse an der Reform und die Vielfalt der Interessengruppen, deren Ansichten angehört wurden. Außerdem lädt Reda die Öffentlichkeit dazu ein, auf einer kollaborativen Internetplattform Kommentare zu dem Berichtsentwurf zu hinterlassen.
Der Bericht wird nun im Rechtsausschuss des Europaparlaments behandelt (die Verabschiedung findet voraussichtlich am 16. April statt) und schließlich im Plenum zur Abstimmung gestellt. Auf Seiten der Europäischen Kommission wird Vizepräsident für Digitales Andrus Ansip seine Strategie zum Digitalen Binnenmarkt im Mai vorstellen, während Digitalkommissar Günther Oettingers Vorschlag zur Urheberrechtsreform für September dieses Jahres erwartet wird.
Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.
Bin gespannt auf die Lobbyliste….
Erfreulicher Weg hin zu mehr Transparenz!!!
Der Bericht ist sehr zu begrüßen. Eine baldige Vereinheitlichung des europäischen Urheberrechts durch eine Verordnung auf der Grundlage von Art. 118 AEUV ist nötig.